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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Oktober 2017

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) stellen einen integralen Bestandteil in allen vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden (kurz „Auftraggeber“) und dem AppArtig e.U., Neubaugasse 17, 3133 Gemeinlebarn, (kurz „AppArtig“) dar, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelunegn – insbesondere AGB oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AppArtig dies schriftlich bestätigt.

1.3. Abweichungen, Ergänzungen oder sonstige Abreden und Vorbehalte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme durch AppArtig.

1.4. Wenn im Folgenden von „Vereinbarungen“ als Modifikation der grundsätzlichen AGB-Regelung gesprochen wird, ist dies stets im Sinne des Punkt 1.2. zu verstehen.

1.5. AppArtig behält sich das Recht vor, die gegenständlichen AGB während aufrechter Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber jederzeit einseitig abzuändern. Diese Änderung wird dem Auftraggeber übermittelt, welcher binnen vier Wochen die Möglichkeit hat, dieser schriftlich zu widersprechen, andernfalls treten die neuen AGB nach Ablauf der Frist in Kraft. Bei gültigem Widerspruch kann das betroffene Vertragsverhältnis von AppArtig ordentlich gekündigt werden. Im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, abrufbar unter www.appartig.at

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang

2.1. Der Tätigkeitsbereich von AppArtig umfasst im Wesentlichen die Bereiche Design-, App- und Webentwicklung sowie Web-Anwendungen im B2B-Vertragsverhältnis.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit entsprechender Annahmeerklärung durch den Auftraggeber zustande, im Zweifel auch durch konkludente Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung nach Legung des Angebots durch AppArtig.

2.3. Änderungen im Hinblick auf das zuvor unterbreitete Angebot bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit sowie der Annahme beider Parteien.

2.4. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, basierend auf dem Angebot von AppArtig. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Angebotslegung ist AppArtig an dieses nicht mehr gebunden, es sei denn es wurde schriftlich anderes vereinbart.

2.5. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder entsprechende Leistungen im Angebot ausdrücklich enthalten sind, schuldet AppArtig nicht die Einschulung oder sonstige Instruktion der Mitarbeiter des Auftraggebers hinsichtlich der von AppArtig erbrachten Dienste und programmierten Anwendungen, insbesondere nicht mehrmalige oder nachfolgende Schulungen.

2.6. Modalitäten zur Leistungserbringung (Dauer, Fertigstellungstermine etc.) gelten, sofern nichts anderes vereinbart, entsprechend dem Angebot. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungstermin. Sollte ein Fertigstellungstermin vereinbart worden sein, hat der Auftraggeber geringfügige Verzögerungen innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens mangels anderer Vereinbarung folgenlos zu akzeptieren. AppArtig wird den Auftraggeber jedoch davon in Kenntnis setzen, wenn sich eine Zeitverzögerung von mehr als sieben Tagen abzeichnet.

3. Pflichten des Auftraggebers, Gewährleistung, Kündigung

3.1. Es obliegt dem Auftraggeber, das zu verwendende Material (Bilder, Videos etc.) und die damit verbundenen Rechte beizuschaffen. AppArtig haftet nicht für einen etwaigen Verstoß gegen immaterialgüterrechtliche oder sonstige Bestimmungen, welcher durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien zustande kommt. Der Auftraggeber hat AppArtig diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AppArtig im Falle einer Auftragsübernahme die notwendige Unterstützung zu leisten, welche zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses erforderlich ist.

3.3. Ändert der Auftraggeber seine Vorstellungen nach Auftragserteilung, will er den Auftrag ohne einen von AppArtig grob sorgfaltswidrig oder vorsätzlich verschuldeten Grund zurückziehen oder zeigt sich ein anderes Problem, welches der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist (z.B. Verstöße gegen das Urheberrecht), trägt ausschließlich der Auftraggeber das Risiko zusätzlicher Kosten.

3.4. AppArtig ist verpflichtet, die erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann mangels entsprechender Vereinbarung seitens AppArtig nicht gewährleistet werden.

3.5. AppArtig übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter, sofern diese nicht AppArtig als Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 1313a ABGB zurechenbar sind.

3.6. Mängel, die der Auftraggeber an der erbrachten Leistung feststellt oder bei zumutbarer Kontrolle feststellen hätte können, sind AppArtig binnen 14 Tagen ab Vorstellung des Arbeitsergebnisses schriftlich mitzuteilen, andernfalls damit zusammenhängende Ansprüche verfristet sind und auch nicht mehr einredeweise geltend gemacht werden können.

3.7. Daueraufträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden. Als Daueraufträge zählen insbesondere die laufende Betreuung, Wartung oder Kontrolle von Webanwendungen oder sonstigen Diensten.

3.8. Zielschuldverhältnisse sind mit Auftrags- bzw. Zahlungsabwicklung mangels anderer Vereinbarung als erledigt anzusehen. Die Auftragserteilung zur anschließenden regelmäßigen Betreuung, Wartung oder Kontrolle begründet ein Dauerschuldverhältnis, in welches die Dauer der vorgegangen Leistungsbeziehung nicht einzurechnen ist.

3.9. AppArtig kann den Vertrag insbesondere dann mit sofortiger Wirkung fristlos auflösen oder vom Vertrag konsequenzenlos zurücktreten, wenn begründeter Verdacht strafrechtlich relevanter Tätigkeiten oder eines Verstoßes des Auftraggebers gegen immaterialgüterrechtliche Bestimmungen bestehen, der Auftraggeber gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstößt oder er sonst ein Verhalten setzt, das eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar erscheinen lässt.

3.10. Trotz gewissenhafter Auftragserledigung durch AppArtig, wird keine Gewähr für die dauerhafte Verwendbarkeit der Leistungen, v.a. im Bereich des Internets oder in sozialen Netzwerken geleistet.

4. Preise

4.1. Die Preise in Angeboten oder sonstigen kalkulatorischen Aufstellungen basieren auf den geltenden Richtsätzen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung sowie auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Etwaige Auftragsausdehnungen werden nach den geltenden Richtsätzen zum Zeitpunkt der Auftragsausdehnung berechnet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.

4.2. Nimmt AppArtig zur Auftragsabwicklung im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dienste Dritter in Anspruch, trägt der Auftraggeber grundsätzlich das Risiko für die Leistungen sowie abweichender AGB des Dritten. Die Geltung der gegenständlichen AGB bleibt im Verhältnis Auftraggeber und AppArtig ebenso unberührt wie der Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber.

5. Zahlungskonditionen

5.1. Sofern im Einzelnen nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltsanspruch vollumfänglich jeweils mit Erbringung der geschuldeten Leistung. AppArtig ist berechtigt, Kostenvorschüsse zu verlangen oder monatlich abzurechnen. Solange die entsprechenden Kostenvorschüsse nicht voll bezahlt sind oder sonstige Forderungen von AppArtig offen sind, ist AppArtig nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

5.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen einlangend bei AppArtig ab Rechnungserhalt ohne etwaiger Abzüge oder Skonti.

5.3. Konkrete Preise oder Abrechnungs- und Zahlungskonditionen gelten in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht im Angebot ausdrücklich anderes vermerkt ist.

5.4. Sofern dies entsprechend vereinbart wurde oder es sich nachträglich als notwendig herausstellt, kann auftragsbedingt ein Vorschuss seitens AppArtig verlangt werden. Mangels Erlegung kann AppArtig unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.5. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich binnen 10 Tagen unter Anführung von Gründen mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als vom Auftraggeber vollinhaltlich anerkannt.

5.6. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% per Anno ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet. Unabhängig davon, besteht für AppArtig die Möglichkeit des Vertragsrücktrittes unter Setzen einer 14-tägigen Nachfrist.

5.7. Werden Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Büroräumlichkeiten von AppArtig erbracht, so sind dem Auftraggeber die Fahrtkosten und gegebenenfalls Verpflegungs- und Aufenthaltskosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

6. Datensicherheit, Datenschutz, Nutzungsrechte

6.1. Alle Rechte, insbesondere exklusive Bearbeitungs-, Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte, an den dem Auftraggeber überlassenen sowie vereinbarten geistigen Leistungen (zB Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Präsentationen, Negative, Fotos, Bearbeitungen, Skribbles etc.) stehen – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig davon, ob ein Schutz nach immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen besteht – ausschließlich AppArtig zu. Die Rechte des Auftraggebers sind auf jene beschränkt, welche ausdrücklich und schriftlich im Angebot oder diesen AGB festgelegt werden und welche vom Zweck der Auftragserteilung notwendigerweise umfasst sind (kurz „Nutzungsbewilligung“). Diese Rechte stehen dem Auftraggeber erst nach Abschluss der Arbeiten und bei vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen von AppArtig zu. Das Recht, die geistigen Leistungen von AppArtig weiter zu entwickeln oder sonst wie abzuändern, steht nur bei schriftlicher Genehmigung durch AppArtig zu.

6.2. Eine Übertragung der Nutzungsbewilligung auf Dritte setzt die schriftliche Zustimmung von AppArtig voraus und wird im Zweifel nur gegen ein angemessenes Entgelt erteilt. AppArtig kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern. Der Dritte hat sich den zwischen Auftraggeber und AppArtig vereinbarten Nutzungsbeschränkungen zu unterwerfen. Der Auftraggeber hat AppArtig diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

6.3. Verstößt der Auftraggeber gegen seine in diesem Absatz 6 statuierten Pflichten, hat er auf Aufforderung durch AppArtig eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe der fünffachen Auftragssumme zu entrichten. AppArtig ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

6.4. Für die Erbringung der vom Auftraggeber gewünschten Leistungen räumt der Auftraggeber AppArtig ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalten und sonstigen Informationen ein, soweit dies zur Durchführung des Auftrags sinnvoll oder notwendig ist.

7. Haftungsausschluss

7.1. AppArtig haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials (siehe auch Punkt 3.1).

7.2. AppArtig ist nicht zur Herstellung eines bestimmten Erfolges verpflichtet, sondern schuldet mangels anderslautender Vereinbarung lediglich eine Auftragserfüllung nach bestem Wissen und Gewissen (siehe auch Punkt 3.4).

7.3. AppArtig haftet grundsätzlich nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AppArtig nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7.4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet AppArtig nicht.

7.5. Sofern dem Auftraggeber nachträglich Umstände bekannt werden, die die vereinbarte Leistungserbringung beeinflussen, ist er unter sonstiger schadenersatzrechtlicher Verpflichtung angehalten, dies unverzüglich mitzuteilen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

8.2. Bei einem Widerspruch zwischen Angebot und AGB, geht das Angebot vor.

8.3. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AppArtig mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

8.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen.

8.5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich der Frage des rechtmäßigen Zustandekommens des Vertrages, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von AppArtig.